Exakt eine solche Belehnung von 60% ist nun gemäss der neuen Eigenmittelverordnung ein entscheidender Grenzwert. Finanziert eine Bank eine höhere Belehnung als 60% muss ein derartiges Geschäft neuerdings, aufgrund der neuen Eigenmittelverordnung, teilweise mit erheblich mehr Eigenmitteln hinterlegt werden. Da die Hinterlegung von mehr Eigenmitteln ein Kostenfaktor für die Bank ist, wird Sie derartige Geschäfte zukünftig wohl restriktiver handhaben, indem entweder deutlich höhere Margen und damit Hypothekarzinssätze verlangt werden oder das Geschäft überhaupt nicht mehr finanziert wird. Besonders für Personen, welche eine Erstfinanzierung für ihr Eigenheim suchen und damit meist eine Belehnung von bis zu 80% benötigen, könnte es somit ab 2025 deutlich schwieriger oder teurer werden. Auch bei der Refinanzierung einer bestehenden Hypothek dürfte es sich vermehrt lohnen, die Hypothek allenfalls weiter zu amortisieren, um die Belehnung möglichst unter den kritischen Belehnungswert von 60% zu bringen und damit eine bessere Verhandlungsposition für die Zinssätze der zu verlängernden Hypothek zu schaffen.