Mit dem Erwerb einer Immobilie verändern sich auch die Bedürfnisse im Hinblick auf die Vorsorge. Dabei gibt es zwei ganz wichtige Aspekte die unterschieden werden können. Das eine ist die finanzielle Absicherung. Somit die Frage, reicht meine derzeitige Vorsorgeabsicherung im Falle meiner Erwerbsunfähigkeit, um weiterhin die Immobilie und insbesondere die Hypothek halten zu können? Das andere Thema ist, was geschieht mit der Immobilie, sollte eine Person versterben, mit anderen Worten, passt meine Nachlassplanung zur neuen Situation mit einem Eigenheim?
Die finanzielle Absicherung
Schauen wir uns zunächst die Frage nach der finanziellen Absicherung genauer an. Dazu folgendes Beispiel:
Das Ehepaar Glücklich ist Mitte 40 und hat zwei Kinder im Alter von 7 und 9. Der Ehemann ist angestellt und arbeitet Vollzeit. Die Ehefrau und Mutter arbeitet ca. 30% Teilzeit und kümmert sich in grösserem Umfang um die Kinderbetreuung. Also eine Familiensituation, wie Sie in der Praxis sehr häufig vorkommen dürfte.
Eines der wichtigsten Dokumente, um nun die Vorsorgesituation zu untersuchen ist der Pensionskassenausweis. Dieser gibt Aufschluss darüber, welche Leistungen im Falle einer Invalidität und im Todesfall ausbezahlt werden. Die Leistungen können sich je nach Pensionskasse stark unterscheiden. Im Durchschnitt beträgt die Invalidenrente jedoch oft ca. 30% des versicherten Lohnes und die Hinterlassenenleistung an den überlebenden Partner ca. 25%. Hinzu kommen noch Kinderrenten von meist ca. 5%. Gehen wir davon aus, dass Herr Glücklich aktuell einen Lohn von jährlich CHF 120’000 erzielt, sähe die Vorsorgesituation zusammen mit den Leistungen der 1. Säule (AHV/IV) also wohl etwa wie folgt aus:
Im vorliegenden Beispiel fehlen demnach, falls Herr Glücklich infolge Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig wird, rund CHF 20’000 und falls er stirbt gar CHF 30’000. Diese Vorsorgelücke könnte relativ einfach mittels einer Lebensversicherung geschlossen werden. Zu beachten ist insbesondere, dass ohne Schliessung der Lücke im Ernstfall auch eine Kündigung der Hypothek droht, weil die Tragbarkeit mit dem zu tiefen Renteneinkommen nicht mehr gewährleistet ist. Hier finden Sie eine entsprechende Musterofferte einer möglichen Versicherungslösung der freien Vorsorge 3b, welche wir Ihnen in Kooperation mit der Mobiliar Versicherung anbieten können. Für eine auf Sie persönlich zugeschnittene, individuelle Offerte kontaktieren Sie uns gerne.
Die Nachlassplanung
Nach dem Erwerb einer Immobilie macht diese regelmässig den Grossteil des Familienvermögens aus. Im Todesfall wird damit kein Geld mehr sondern eben die Immobilie vererbt. Besonders in der beispielhaften Familiensituation mit minderjährigen Kindern könnte dies zu unangenehmen Situationen führen. Im Schweizer Erbrecht gilt nämlich, dass die gesetzlichen Erben unmittelbar beim Tod gemäss ihrem Erbanteil das Vermögen des verstorbenen erben. Ist die Immobilie der grösste oder einzige Vermögensposten, erben die minderjährigen Kinder faktisch demnach einen Teil der Immobilie. Da dieser Erbanteil als Kindsvermögen im Schweizer Recht als schutzwürdig erachtet wird, kommt es regelmässig dazu, dass sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in den Nachlass einmischt, um die Interessen der Kinder sicherzustellen. Dies könnte durch eine saubere Nachlassplanung verhindert werden. Mehr dazu erfahren Sie zu unserem Beratungsangebot zur Nachlassregelung.