Dieses Angebot richtet sich an Firmeninhaber von KMU’s mit 1 bis zu rund 50 Mitarbeitern. Bei KMU’s dieser Grössenordnung ist es häufig so, dass sich die wichtigsten rechtlichen Befugnisse auf den Firmeninhaber oder wenige Mitinhaber konzentrieren. Seit der Einführung des Erwachsenenschutzrechts ab 2013 gilt: Hat jemand keinen Vorsorgeauftrag verfasst und wird die Person z.B. durch einen Unfall oder krankheitsbedingt urteilsunfähig, entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde über die Firmenwerte (z.B. indem Sie sogenannte Beistände einsetzt). Im heutigen Umfeld, kann dies für ein KMU zu einer existenzbedrohenden Situation werden. KMU’s der beschriebenen Grössenordnung sind darauf angewiesen stets operativ agil zu bleiben und z.B. Rechtsgeschäfte wenn nötig rasch zu unterzeichnen, um im immer wettbewerbsorienteren Umfeld zu bestehen.
In unserer Beratungspraxis erleben wir auch oft, dass Firmeninhaber meinen, mit einem Gesellschafter- oder Aktionärsbindungsvertrag dies bereits geregelt zu haben. Dem ist allerdings nicht so, da für den Fall der Urteilsunfähigkeit das Gesetzt klar einzig den Vorsorgeauftrag als rechtlich, gültiges Selbstbestimmungsinstrument anerkennt.
Sorgen Sie als Geschäftsinhaber jetzt vor, um im Fall der Fälle nicht die mit viel Herzblut aufgebaute Firma dieser möglichen existenziellen Gefahr auszusetzen!
Unser Beratungspaket zum Vorsorgeauftrag für Unternehmer beinhaltet zusammenfassend:
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin um die unnötigen Risiken im Falle einer Urteilsunfähigkeit zu vermeiden!
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