Peter, verheiratet und Vater zweier Kinder stirbt unerwartet im Alter von 48 an einem Herzstillstand. Er war selbständig, wobei das Geschäft zuletzt leider nicht mehr so gut lief, so dass der Nachlass mehrheitlich aus Schulden besteht. Glücklicherweise hatte Peter jedoch vor einigen Jahren eine Todesfallversicherung zu Gunsten seiner Frau abgeschlossen. Dank dem sogenannten Erbschaftsprivileg, welches für Lebensversicherungen zur Anwendung kommt, erhalten Gläubiger im Falle eines Konkurses keinen Zugriff auf dieses Geld. Der Gesetzgeber hat hier bewusst die Interessen der finanziellen Absicherung der Familie höher gewichtet als die Interessen der Gläubiger. Die Frau von Peter kann somit dank dem Erbschaftsprivileg die überschuldete Erbschaft ausschlagen und hat trotzdem Anspruch auf das Geld der Lebensversicherung.
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