Arbeitszeugnisse stellen eine der wichtigsten Dokumente dar, wenn es darum geht, sich auf eine neue Stelle zu bewerben. Gemäss Rechtsprechung hat der Arbeitgeber daher beim Verfassen eines Arbeitszeugnisses einige Prinzipien zu beachten. So muss ein Arbeitszeugnis grundsätzlich wohlwollend sein, d.h. das wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren. Gleichzeitig muss das Arbeitszeugnis aber auch wahrheitsgetreu sein. Ein Arbeitgeber, der ein unwahres Zeugnis ausstellt läuft insbesondere Gefahr, dass ein zukünftiger Arbeitgeber diesen auf Schadenersatz verklagt, sollte der betreffende Mitarbeiter wegen eines unwahren Zeugnisses eingestellt und dann dem neuen Arbeitgeber Schaden zugefügt haben. Im Zweifel wollen daher nicht wenige Arbeitgeber teils durch versteckte oder “codierte” Formulierungen sicherstellen, dass ein HR-Experte eines zukünftigen Arbeitgebers zwischen den Zeilen “gewarnt” wird. Mit der Dienstleistung der Überprüfung des Arbeitszeugnisses erhalten Sie eine persönliche Einschätzung, ob und wo allenfalls in ihrem Arbeitszeugnis solche versteckte oder zweideutige Formulierungen zu finden sind. Sie haben dann die Möglichkeit, ihren Arbeitgeber um eine Korrektur bestimmter Formulierungen zu bitten.