Sind meine AHV-Einzahlungen im 65. Altersjahr verloren?

Kurze und knappe Antwort: Ja. Die Berechnung der individuellen AHV Rente basiert auf der sogenannten Skala 44. Wie der Name schon sagt, sind aus Sicht der AHV “nur” 44 Beitragsjahre (i.d.R. von 20 – 64) beim Mann relevant. Zwar bleibt man bis zum Erreichen des ordentlichen AHV Alters (zur Zeit immer noch Alter 64 bei der Frau und 65 beim Mann) beitragspflichtig, das Jahr indem eine Person das ordentliche AHV Alter erreicht wird bezüglich der AHV Beiträge allerdings nicht mehr berücksichtigt. Mit anderen Worten: Die AHV Abzüge im letzten Erwerbsjahr gelten als Sozialbeitrag an die Allgemeinheit. Da der Lohn als rentenmassgebende Bezugsgrösse tendenziell kurz vor Pensionierung am höchsten ist, kann dies gerade bei Leuten mit Geburtstagen im letzten Viertel des Kalenderjahres schon etwas stossend sein. Hätten die Beiträge bei derartigen Konstellationen für die eigene Rentenberechnung noch gezählt, wäre in nicht wenigen Fällen eventuell ein Sprung in eine höhere Rentenbandbreite gemäss Rententafel möglich gewesen, was zu einer lebenslänglich leicht höheren AHV Rente geführt hätte.