Pensionskassenguthaben für den Kauf von Wohneigentum einsetzen

In diesem Artikel soll genauer aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten es gibt,  Vorsorgeguthaben der 2. Säule für den Kauf von Wohneigentum einzusetzen.

Mit Einbezug der Vorsorgegelder der 2. Säule könnte es mit dem Traum vom Eigenheim klappen.

Der Gesetzgeber sieht selbstgenutztes Wohneigentum als eine Möglichkeit, die eigene Vorsorge zu verbessern. Als Folge davon wurden Gesetze erlassen, die es ermöglichen, auf das Guthaben der 2. Säule bereits vor der Pensionierung zurückzugreifen, um damit Wohneigentum zu finanzieren. Begrifflich wird dabei oft von der sogenannten “Wohneigentumsförderung” oder kurz “WEF” gesprochen.

Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten wie die Wohneigentumsförderung erfolgen kann – entweder durch einen Vorbezug von Geldern der 2. Säule oder durch eine Verpfändung. Beim Vorbezug kann ein Betrag zwischen mindestens CHF 20’000 und maximal der aktuellen Austrittsleistung (für Personen ab Alter 50 gelten zusätzliche Regeln) vorbezogen werden. Praktisch bedeutet der Vobezug also, dass die Gelder effektiv ins Wohneigentum investiert werden. Dies hat mehrere Folgen. Einerseits erfolgt dabei automatisch eine Meldung ans Steueramt und das vorbezogene Kapital wird in derselben Weise vom übrigen Einkommen separat besteuert, wie dies auch bei einem Bezug eines Säule 3a Kontos der Fall ist. Achtung: Die Pensionskasse überweist der finanzierenden Bank den Bruttobetrag (ohne Steuern). Die Steuern müssen von der versicherten Person dann mit sonstigen freien Mitteln bezahlt werden, wobei sich der Steuerbetrag je nach Höhe des bezogenen Betrags und dem Wohnsitz im Zeitpunkt des Vorbezugs unterscheidet (als grober Schätzwert kann von zwischen 5-15% der vorbezogenen Summe ausgegangen werden).

Nachteile des Vorbezugs
Ein Nachteil des Vorbezugs ist, dass dieser den Weg zur Steueroptimierungsmöglichkeit mittels freiwilligen Einkäufen in die 2. Säule versperrt. Bevor wieder ein steuerlich abzugsfähiger Einkauf erfolgen kann, muss zuerst der ganze Vorbezug zurückbezahlt werden. Immerhin kann innert einer Frist von jeweils 3 Jahren pro Rückzahlung eines WEF Betrags die ursprünglich bezahlte Kapitalauszahlungssteuer vom Steueramt zurückverlangt werden.

Der Vorbezug bringt es als weiteren Nachteil mit sich, dass auch eine Umnutzung der mit WEF Beträgen finanzierten Liegenschaft, die einer Veräusserung nahe kommt, grundsätzlich eine Rückzahlungspflicht auslöst. Möchte man beispielsweise eine Liegenschaft im Rahmen der Nachlassplanung bereits zu Lebzeiten an die Kinder übertragen, müsste der WEF Bezug zuerst zurückbezahlt werden.

Schliesslich ist einer der grössten Nachteile des Vorbezugs natürlich, dass dies in jedem Fall zu einer Reduktion der voraussichtlichen Altersleistungen führt. Je nachdem wie die Pensionskasse die Risiken Tod und Invalidität finanziert, kann ein Vorbezug zusätzlich zu tieferen Witwen- und Invalidenrenten führen.

Vorteile des Vorbezugs
Ehrlicherweise gibt es klar weniger Vorteile als Nachteile bei einem Vorbezug von Geldern der Pensionskasse. Die Wahrheit ist, dass für nicht wenige Personen der Hauptvorteil schlicht darin liegt, dass diese ohne einen Vorbezug keine Zusage für eine Finanzierung des Eigenheims von einer Bank erhalten würden, weil zu wenig Eigenkapital vorhanden ist oder die Tragbarkeit ohne einen zusätzlichen Vorbezug nicht gewährleistet ist. Ein kleiner effektiver Vorteil des Vorbezugs ist es, dass im Umfang des vobezogenen Betrags weniger Fremdkapital zur Finanzierung des Eigenheims erforderlich ist und damit auch die jährliche Zinslast für die Hypothek etwas tiefer ausfällt.

Verpfändung als Alternative?
Anstelle eines Vorbezugs, kann ein Teil oder das ganze vorhandene Altersguthaben der 2. Säule auch verpfändet werden. Dies stellt in der Regel jedoch keine eigentliche Alternative zum Vorbezug dar, da aufgrund von finanzmarktrechtlichen Richtlinien bezüglich der Finanzierung von Wohneigentum in jedem Fall mindestens 20% Eigenkapital erforderlich ist. Sofern also eine knappe Eigenmittelsituation das Problem ist, wird eine Verpfändung nichts daran ändern und der Vorbezug stellt die einzige Alternative dar. Immerhin kann eine Verpfändung dann möglicherweise hilfreich sein, wenn zwar die 20% Eigenkapital mit ausschliesslich Mitteln ausserhalb der beruflichen Vorsorge aufgebracht werden konnten, aber die Tragbarkeit dabei eventuell knapp über den zulässigen 35% liegt. Dann ist eine Bank nicht selten bereit, bei zusätzlicher Verpfändung der beruflichen Vorsorge trotzdem eine Hypothek zu gewähren.

Verpassen Sie keine derartigen Neuigkeiten mehr und tragen Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter ein