Häufige Fragen zur Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung und wann ist diese relevant?

Mit einer Patientenverfügung kann festgehalten werden, welche medizinischen Massnahmen man wünscht bzw. nicht wünscht. Die Patientenverfügung kommt zum Tragen, falls eine Person durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, sich zu verständigen (Urteilsunfähigkeit).


Was muss beachtet werden, damit eine Patientenverfügung im Bedarfsfall gültig ist?

Das Gesetz sieht lediglich vor, dass eine Patientenverfügung von der betreffenden Person datiert und unterschrieben sein muss. Es bietet sich daher an, mit einem der mittlerweile vielen Formularvorlagen die Patientenverfügung zu erstellen (im Gegensatz zum Vorsorgeauftrag!). 

Welche Vorlage der Patientenverfügung ist für mich die Richtige??

Es gibt nicht „die“ richtige Vorlage. Abhängig davon, wie detailliert Sie über den Umfang medizinischer Massnahmen bestimmen möchten, sind gewisse Vorlagen besser oder schlechter auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Im Rahmen unseres Beratungspakets „rechtzeitige Selbstbestimmung“ helfen wir Ihnen gerne, bei der Suche nach einer für Sie geeigneten Vorlage. 

Wo muss ich die Patientenverfügung aufbewahren?

Im Gegensatz zum Vorsorgeauftrag gibt es keine kantonal geregelte, zentrale Hinterlegungsstelle. Sinnvollerweise belassen Sie ein Exemplar in den Akten des Hausarztes. Ergänzend sollten Sie sicher eines zu Hause und/oder bei dem wichtigsten Angehörigen deponieren.