Häufige Fragen zum Vorsorgeauftrag
Was ist ein Vorsorgeauftrag und für welche Situationen ist er gedacht?
Ein Vorsorgeauftrag ist ein schriftliches Dokument, mit dem eine Person oder eine Firma damit beauftragt werden kann, Sie anstelle der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in bestimmten Belangen zu vertreten, sollten Sie aufgrund des Eintritts einer temporären oder dauerhaften Urteilsunfähigkeit nicht mehr in der Lage sein, Entscheidungen selbst zu treffen. Als Beispiel für eine wohl dauerhafte Urteilsunfähigkeit wird oft Demenz genannt. Die Urteilsunfähigkeit kann aber auch zu einem früheren Zeitpunkt im Leben eintreten, z.B. als Folge eines Schlaganfalls.
Wo ist der Vorsorgeauftrag aufzubewahren?
Damit ein Vorsorgeauftrag seine Rechtsgültigkeit entfalten kann, muss dieser der KESB im Original vorliegen. Der Gesetzgeber hat es dabei den Kantonen überlassen, eventuell behördliche Hinterlegungsorte zu schaffen. So ist es beispielsweise im Kanton Zürich möglich einen Vorsorgeauftrag direkt bei der KESB zu hinterlegen (Kosten pro Hinterlegung: CHF 150.-). Andere Kantone wie beispielsweise der Kanton Schwyz bieten gar keine behördliche Hinterlegungsmöglichkeit.
Wie wird ein Vorsorgeauftrag erstellt?
Ein Vorsorgeauftrag kann entweder handschriftlich verfasst oder öffentlich beurkundet werden. Wir raten jedoch davon ab, ein beliebiges Muster eines Vorsorgeauftrages aus dem Internet „blind“ abzuschreiben. Die Ausgestaltung eines Vorsorgeauftrags ist eine sehr individuelle Angelegenheit und sollte daher zu ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen passen. Ebenfalls sind viele im Internet verfügbare Muster von Vorsorgeaufträgen lückenhaft. Dabei gilt: im Vorsorgeauftrag nicht geregelte Angelegenheiten werden gegebenenfalls von der KESB ergänzend geregelt. Dies kann zur sehr unangenehmen Konsequenz führen, dass ein lediglich von einer Vorlage aus dem Internet abgeschriebener Vorsorgeauftrag seinen Zweck nicht komplett erfüllt und die KESB selektiv trotzdem Verfügungen trifft, welche den eigenen Wünschen vielleicht nicht entsprechen.
Was sind die Aufgaben der KESB?
Die Aufgaben der KESB sind vielfältig und betreffen unter anderem auch Kindesschutzmassnahmen. Ein Vorsorgeauftrag ist jedoch nur für erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen relevant, Kindesschutzmassnahmen können damit nicht verhindert werden. Im Erwachsenenschutzrecht ist die KESB bei Ledigen und Unverheirateten automatisch zuständig, falls eine solche Person keinen Vorsorgeauftrag verfasst hat. Auch bei Ehepaaren mit Immobilien oder Wertschriften, welche keinen Vorsorgeauftrag verfasst haben, ist die KESB zuständig. Das kann unter anderem dazu führen, dass ein Ehepaar, bei dem beispielsweise der Mann einen Schlaganfall erlitten hat, sich damit konfrontiert sieht, dass die selbstbewohnte Eigentumswohnung auf Anordnung der KESB verkauft werden muss, weil beispielsweise aus Sicht der KESB mehr Geld zur Deckung der Pflegekosten des Mannes benötigt wird. Dies selbst dann, wenn ein Verkauf der Wohnung beispielsweise nicht im Interesse des noch urteilsfähigen Ehepartners ist.