Gutes tun mit einem Vermächtnis an eine gemeinnützige Stiftung

Wer einen Teil seines Vermögens im Todesfall für einen wohltätigen Zweck spenden möchte kann dies ganz einfach tun – mit einem Vermächtnis. Der Begünstigte eines Vermächtnisses erhält keine Erbenstellung sondern lediglich das Recht auf Herausgabe des vom Erblasser verfügten Wertanteils am Nachlass. Wer einen Teil seines Vermögens einer wohltätigen Organisation zukommen lassen möchte, sollte dies daher sinnvollerweise durch eine Vermächtniseinsetzung tun. Dabei reicht es, wenn man sein Testament mit folgendem Satz ergänzt:

Von meinem Nachlass sind folgende Quoten als Barvermächtnis auszurichten:
5% an die Stiftung A, Musterstrasse 1, 8001 Zürich
5% an die Stiftung B, Postfach X, 8001 Zürich
_% ….

Quoten sind deshalb sinnvoll, weil niemand genau weiss, wie hoch sein Nachlass dereinst sein wird. Es sollte daher vermieden werden, fixe Beträge als Vermächtnis in einem Testament festzusetzen.