Am 22.09.2024 wurde die geplante BVG Reform an der Volksabstimmung klar abgelehnt. Die linken Parteien freuen sich, was ziemlich widersprüchlich erscheint, wie nachfolgend gezeigt wird.
Linke Parteien schmücken sich gerne damit sich vor allem für Frauen und im Speziellen Teilzeiterwerbstätige Frauen einzusetzen. Das Nein zur BVG Reform hat aber insbesondere für diese Personengruppe böse Konsequenzen. Dies soll an einem Beispiel veranschaulicht werden: Nennen wir die Person in unserem Beispiel Maria Pechvogel. Maria Pechvogel ist 45 und Teilzeiterwerbstätig. Sie verdient jährlich CHF 24’000 brutto. Da die heutige sogenannte Eintrittsschwelle für die Versicherungsunterstellung der beruflichen Vorsorge einen Jahreslohn von mindestens CHF 22’050 voraussetzt, ist Maria Pechvogel heute im BVG versichert und zwar mit einem versicherten Lohn von CHF 3’675. Was viele Leute nicht wissen (und offenbar auch linke Parteien nicht), die Grenzwerte im BVG hängen von der Höhe der AHV Rente ab. Steigt also die AHV Rente, steigen auch die Grenzwerte fürs BVG. Da die Erhöhung der AHV Rente für 2025 bereits beschlossene Sache ist, wird sich z.B. die Eintrittsschwelle fürs BVG per 1.1.2025 von CHF 22’050 auf CHF 22’680 erhöhen. Maria Pechvogel hat also zunächst noch Glück im Unglück und wird immerhin auch 2025 noch im BVG versichert sein. Ab 2026 wird dann aber das böse Erwachen kommen. Denn im Jahr 2024 wurde (ebenfalls mehrheitlich von den linken Parteien initiiert) ja bekanntlich die 13. AHV Rente über eine Volksinitiative angenommen. Diese muss ab dem Kalenderjahr 2026 erstmals ausbezahlt werden. Für die Grenzwerte des BVG bedeutet dies eine erneute sprunghafte Erhöhung ab 2026. Besonders relevant ist, dass die BVG Eintrittsschwelle dann voraussichtlich auf CHF 24’570 steigen wird. Exklusiv allfälliger Lohnerhöhungen wird Maria Pechvogel also mit ihrem Bruttolohn von CHF 24’000 ab dem Jahr 2026 aus der BVG Versicherung rausfliegen! Dabei hätte das Ganze bei einem Ja zur BVG Reform an der Abstimmung vom 22.09.2024 ganz anders ausgesehen. Die BVG Reform hätte nämlich u.a. auch eine Senkung der Eintrittsschwelle um 10% vorgesehen, so dass diese im Jahr 2026 CHF 22’113 betragen hätte und Maria Pechvogel damit mit ihrem Lohn von CHF 24’000 weiterhin versichert gewesen wäre. Nicht nur das, Maria Pechvogel wäre bei einem Ja gar viel besser versichert gewesen als heute. Dies liegt daran, dass die BVG Reform auch eine Anpassung des sogenannten Koordinationsabzugs vorgesehen hätte. Der Koordinationsabzug (heute CHF 25’725 pro Jahr) soll eine doppelte Versicherung vermeiden, indem damit berücksichtigt wird, dass aus der 1. Säule bei Pension ja dereinst bereits eine AHV Rente ausbezahlt wird. Mit der BVG Reform wäre der Koordinationsabzug neu nicht mehr einheitlich berechnet worden, sondern jeweils abhängig vom individuellen Bruttolohn auf 20% davon. Bei Maria Pechvogel hätte dies bedeutet, dass von ihrem Bruttolohn von CHF 24’000 lediglich noch CHF 4’800(20%) als Koordinationsabzug zu berücksichtigen gewesen wäre und ihr versicherter Lohn im BVG ab 2026 von heute nur CHF 3’675 auf CHF 19’200 gestiegen wäre! Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht das Ganze. Rot hervorgehoben, wie sich die Kennzahlen nun voraussichtlich aufgrund des Neins zur BVG Reform per 1.1.2026 anpassen werden und blau wie die Zahlen bei einem Ja ausgesehen hätten:
Das Tragische: Maria Pechvogel ist nicht alleine. Aufgrund erhobener Statistiken im Vorfeld der BVG Abstimmung war bekannt, dass bei einer Reduktion der Eintrittsschwelle um 10% ca. 100’000 Teilzeitbeschäftigte neu der BVG Versicherung angeschlossen gewesen wären. Da nun anstelle einer Reduktion der Eintrittsschwelle im Vergleich zu heute eine Erhöhung von gut 10% erfolgt, dürften weit über 100’000 Teilzeitbeschäftigte die heute versichert wären, ab dem Jahr 2026 aus der BVG Versicherung ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund wirkt es geradezu höhnisch, wenn sich linke Parteienvertreter nach der heutigen Wahl gegenseitig munter zuprosten auf die vermeintlich “gewonnene” Abstimmung.