3 Steuertipps für Ihre nächste Steuererklärung

Niemand zahlt sie gerne und trotzdem müssen wir sie zahlen. Die Rede ist von den Steuern, genauer den Einkommens- und Vermögenssteuern, welche natürliche Personen mit einer Steuerpflicht in der Schweiz alljährlich begleichen müssen. Ausgangspunkt zur Bemessung der Höhe der individuell geschuldeten Steuer ist die Steuererklärung. Folglich besteht auch hier das grösste Steuerersparnispotenzial. Die Steuerbehörden geben zur Steuererklärung stets auch eine sogenannte Wegleitung ab. Darin finden sich Informationen der Steuerbehörde, zu den einzelnen Feldern in der Steuererklärung. Einige Punkte, welche eben oft zu einer Steuerersparnis führen werden in dieser Wegleitung jedoch nicht angesprochen und ergeben sich teilweise lediglich aufgrund der Praxis, wie die Steuerbehörden Angaben und Abzüge gewähren oder eben nicht. Anders formuliert gewisse Dinge kennen nur die «Insider» also Unternehmen wie Frei Vorsorge und Immobilien, welche jahrelange Erfahrung und Expertise im Bereich der Steuerberatung haben. Im Folgenden sollen 3 generelle Steuertipps vorgestellt werden, welche so eben oft den Meisten nicht bewusst sind.

Steuertipp 1: Fahrradabzug
Für die Benützung eines Fahrrads ist ein Abzug bei den Berufsauslagen vorgesehen. Im Kanton Zürich beträgt dieser pauschal CHF 700 pro Jahr. Dazu braucht es i.d.R. auch keine weiteren Angaben.

Steuertipp 2: Einzahlungen in die 2. Säule
Dass Einzahlungen in die gebundene 3. Säule zu 100% vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können dürfte mittlerweile den Meisten bekannt sein (auch weil viele Banken und Versicherungen zwecks Generierung von Neukunden in diesem Bereich relativ viel Werbung machen). Weniger bekannt ist meist, dass je nachdem ob und wie eine Person in der beruflichen Vorsorge, eben der 2. Säule, versichert ist, hier zusätzliches Steuerersparnispotenzial schlummert. Im Vorsorgeausweis der Pensionskasse findet sich dazu oft eine Zeile, welche als «maximal möglicher Einkauf» oder ähnlich bezeichnet ist. Angenommen in Ihrem Vorsorgeausweis steht, dass der maximal mögliche Einkauf CHF 120’000 beträgt, bedeutet dies, dass Sie freiwillig bis zu diesem Betrag Einlagen in Ihre berufliche Vorsorge tätigen könnten. Anders als bei der Säule 3a, bei der theoretisch oft auch noch am 31.12. eines Kalenderjahres eingezahlt werden kann, sollten Sie spätestens im Verlauf des Novembers jeweils die nötigen Schritte einleiten, um Einlagen in die 2. Säule zu tätigen. Hier muss nämlich oft mittels einem Formular die beabsichtigte Einlagesumme vorab  der Pensionskasse gemeldet werden und dann auch spätestens oft bis Mitte Dezember eine Einzahlung erfolgen, damit diese noch ordentlich für das ablaufende Kalenderjahr verbucht werden kann. Die Höhe kann dabei selbst gewählt werden (je nach Reglement gibt es Mindestsummen aber bei den meisten Pensionskassen ist es i.d.R. problemlos möglich einen frei gewählten Betrag ab ca. CHF 1’000 zu wählen). Sofern ihr Einkaufspotenzial die beispielhaft erwähnten CHF 120’000 betragen sollte, macht es meist Sinn diese Summe auf viele Kalenderjahre zu verteilen also z.B. über 12 Jahre jedes Jahr CHF 10’000 einzuzahlen. Wichtig! Genau wie bei der Säule 3a kommen Sie an getätigte Einlagen in die 2. Säule nur in wenigen Ausnahmefällen wieder vor dem Pensionsalter heran (z.B. wenn Sie ein selbstgenutztes Wohneigentum damit mitfinanzieren wollen). Zu beachten ist dann, dass zwischen der letzten freiwilligen Einlage in die berufliche Vorsorge und einer allfälligen Auszahlung in Kapitalform (eben beispielsweise wegen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum) mindestens 3 Jahre liegen müssen.

Steuertipp 3: Spendenabzüge
Im Kanton Zürich können unter dem Betreff Gemeinnützige Zuwendungen gemäss Einschätzungspraxis der Steuerbehörden bis zu CHF 300 pro Jahr ohne Nachweis mittels Belegen als Spenden vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Falls Sie sicherstellen wollen, auch wirklich keine Abzüge zu vergessen und das Maximale aus ihrer Steuererklärung herauszuholen, können Sie das Ausfüllen der Steuererklärung auch an Frei Vorsorge und Immobilien delegieren. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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